Gespräche über Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht sollen Dokumentationspflicht unterliegen

Patientenverfuegung.jpgDie Bundesärztekammer und die Zentrale Ethikkommission haben sich bei der Debatte um die Patientenverfügung dafür ausgesprochen, dass Gespräche im Vorfeld des Erlasses einer Dokumentationspflicht unterliegen. Die Aufnahme einer Kopie der Verfügung in die Dokumentation wird als hilfreich beschrieben: Zum einen kann der Arzt bei wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustandes des Patienten eine Aktualisierung anregen, zum anderen kann er später anderen Ärzten als Gesprächspartner bei der Ermittlung des Mutmaßlichen zur Verfügung stehen.

 Grundsätzlich soll der in einer Verfügung geäußerte Wille für den Arzt verbindlich sein. Bei Zweifeln an der Aktualität oder Anwendbarkeit der antizipierten Willenserklärung auf die konkrete Situation soll zur Interpretation der Verfügung eine vom Patienten bevollmächtigte Vertrauensperson hinzugezogen werden. Keinesfalls wird die Verfügung unbeachtlich, vielmehr soll sie ihre Bedeutung als Hinweis auf den mutmaßlichen Willen behalten.