Kreuzfahrt/ Nachträgliche Reisepreiserhöhung

Nachträgliche Reisepreiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich der Reiseveranstalter dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hat. Die Berechnung für die Preiserhöhung muss für den nachvollziehbar vorgenommen werden. Ein reiner Verweis auf gestiegene Ölpreise genügt dabei nicht.