Kreuzfahrt/ Pauschale Trinkgeldzahlungen

Kreuzfahrt/ Pauschale Trinkgeldzahlungen Der eigentliche Charakter von Trinkgeld ist, Serviceleistungen zu honorieren. Dabei ist die Freiwilligkeit der Zahlung entscheidend. Soweit der Reiseveranstalter Sie dazu verpflichten will Trinkgelder an Bord zu zahlen, muss das Trinkgeld von Anfang an in den Reisepreis miteingerechnet werden. Dabei muss der Reiseveranstalter die Trinkgelder genau ausweisen und den erhaltenen Betrag an das Schiffspersonal weiterleiten. Sie können jedoch nicht pauschal dazu verpflichtet werden, während der Reise Trinkgeld zu zahlen.