Die Pflegeversicherungsbeiträge der Rentner

med.jpgJeder Rentner hat in der Regel aus seiner Rente die Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Alterskasse behält entsprechend der Verfahrensweise bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein und führt die Beträge an die zuständige Pflegekasse ab. Für Rentner ist aber seit April 2004 eine Verschlechterung eingetreten, da die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich teuerer wurden. Bis zum 31. März 2004 teilten sich Rentner und Rentenversicherungsträger die aus der Rente zu zahlenden Beiträge zur Pflegeversicherung. Ab dem 1. 4. 2004 fiel die Beteiligung des Rentenversicherungsträgers weg. Die Rentner müssen seitdem ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe, also 1,7 Prozent von der Rente, allein tragen. Zusätzlich müssen kinderlose Rentner, die nach dem 31.12.1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 1.1.2005 einen um 0,25 % erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Der volle Pflegeversicherungsbeitrag beträgt daher inzwischen 1,95 % des Rentenzahlbetrags. Eine Ausnahme zu diesem erhöhten Beitragssatz gilt für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge gegenüber ihrem Dienstherrn haben. Sie müssen nur die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags zahlen.