Urteil des Bundesarbeitsgerichts – Anpassung der Betriebsrente

Rente_3.jpgRentner, die eine Betriebsrente erhalten, können vom ehemaligen Arbeitgeber alle drei Jahre eine Prüfung verlangen, ob die Leistung entsprechend dem Kaufkraftverlust angepasst werden muss. Es besteht allerdings kein individueller Anspruch auf eine Prüfung, sondern die Firma darf die Prüfungen bündeln (BAG, 3 AZR 395/04)