Widerruf der Schenkung an Schwiegersohn wegen dem Scheitern der Ehe

wiederruf.jpgDas OLG des Landes Sachsen-Anhalt entschied mit Urteil am 14.10.1999 (Az: 11 U 121/99) folgenden Fall: 1987 überließ der zukünftige Kläger seiner Tochter und deren Ehemann sein Grundstück. Beide bekamen laut Vertrag jeweils die Hälfte und räumten dem Kläger ein Wohnrecht im Haus ein. Außerdem verpflichteten sich die Tochter und der Ehemann den Kläger im Alter oder bei Krankheit zu pflegen.Nach Abschluss dieses Vertrages blieben der Kläger, die Tochter und der Schwiegersohn in dem Haus wohnen. 1994 scheiterte die Ehe der Tochter und sie zog aus dem Haus aus.Der schenkende Vater verklagte daraufhin seinen Schwiegersohn auf Rückübertragung seines Eigentumsanteils am Haus. Er ist der Ansicht, dass wegen der Scheidung der Ehe die Geschäftsgrundlage für den damals geschlossenen Vertrag weggefallen ist. Bei Abschluss des Vertrages ist er nämlich davon ausgegangen, dass die Ehe noch besteht, wenn er pflegebedürftig ist. Diese Erwartungen hätten sowohl seine Tochter, als auch der Schwiegersohn gewusst.Das OLG gibt dem Vater nicht Recht und wies die Klage des Vaters ab,