Ein Überblick: Was für Stiftungsmodelle stehen einem Familienunternehmer zur Verfügung?

Grundsätzlich unterscheidet man bei Stiftungen des bürgerlichen Rechts die selbständige Stiftung und die unselbständige Stiftung. Von  letzterer wird gesprochen, wenn der Stifter Vermögenswerte an eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe überträgt, diese zur Verwirklichung eines von ihm festgelegten Zwecks zu nutzen. Der Vorteil einer unselbständigen Stiftung ist, dass diese nicht der staatlichen Kontrolle unterliegt und daher im Vergleich zur selbständigen Stiftung die schnellere und kostengünstigere Möglichkeit der Errichtung einer Stiftung darstellt.

Einem Familienunternehmer bieten sich folgende gängigen Stiftungsmodelle an:

1.    Unternehmensverbundene Stiftungen
2.    Familienstiftungen
3.    Steuerbegünstigte Stiftungen
4.    Stiftungs-GmbH
5.    Doppelstiftungen
6.    Stiftung & Co. KG
7.    Trusts/ausländische Familienstiftungen