Regelung im Testament bei Kinderlosigkeit des Sohnes

termin.jpgDas OLG Hamm hatte über die Auslegung einer Regelung zum Vorversterben eines Miterben zu entscheiden. So sollte laut dem Testament das Vermögen, falls der Sohn des Erblassers kinderlos bliebe, nicht der Schwiegertochter zugute kommen sondern letztendlich in der eigenen Familie bleiben. Demnach spricht der Wortlaut des Testaments, wonach der Sohn des Erblassers als Miterbe und für den Fall, dass die Ehe seines Sohnes kinderlos bleibt und seines „Vorablebens“ dessen Ehefrau zur Vorerbin und die Kinder der als weitere Miterbin eingesetzten Tochter zu Nacherben beruft, für eine Auslegung, dass es sich nicht lediglich um eine Ersatzerbfolge für den Fall des Vorversterbens des Sohnes. Vielmehr ist gewollt, dass die Kinder der Tochter des Erblassers Nacherben werden für den Fall, des der Sohn kinderlos bleibt und in diesem Fall der Sohn nur Vorerben war. Damit wird ein Vermögenszuwachs bei der Schwiegertochter verhindert.

Der Beschluss des OLG Hamm vom 09.07.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.