Testamentsänderung erschweren

In der Praxis haben wir immer wieder festgestellt, dass Erbschleicher ältere Menschen schnell überreden können, ein neues Testament zu machen.

Wir haben in der Praxis auch festgestellt, dass die Änderungen der Testamente dann schwerer möglich sind, wenn das Testament bei dem zuständigen Amtsgericht hinterlegt wurde. Möchte der Erbschleicher den neuen Erblasser sodann zur Verfassung eines neuen Testaments überreden, so muss er ihn auch dazu bringen, beim zuständigen Amtsgericht persönlich das Testament abzuholen. Es gibt auch bei vielen Amtsgerichten die Praxis, wenn der Testamentserrichter das Testament nicht abholt, dann ein Mitarbeiter einen direkten Kontakt mit dem älteren Menschen aufnimmt. Wir halten den Weg der Hinterlegung von Testamenten, die das Amtsgericht sodann in das zentrale Testamentsregister aufgenommen werden, für einen guten Weg, Erbschleicherei zu verhindern.