Über Uns

Das Forschungsinstitut Seniorenwissenschaften wurde vor 20 Jahren im Rahmen der Forschungsarbeiten der Kester-Haeusler-Stiftung gegründet, um interessierten Personen aber auch Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich über Rechte der Senioren zu informieren. Leider spielen die Senioren in Deutschland weder in Politik noch in der öffentlichen Meinung eine sehr große Rolle. Man wird selten Wahlkämpfe erleben, bei denen Themen die Senioren betreffen überhaupt eine Rolle spielen. Sicherlich hängt es damit zusammen, dass viele sich auch mit dem Thema ältere Menschen nicht befassen wollen.
Dabei ist eines sicher:
Jeder wird mal in die Thematik hineingeraten und wenn er Glück hat, hat er entsprechende Freunde, Verwandte oder andere Personen, die sich um ihn und sein Wohlergehen kümmern. Wenn er Pech hat, kommt es zu ständigen Rechtsverletzungen. Je älter er wird und desto kranker der Mensch wird, desto weniger kann er sich wehren. Die Kester-Haeusler-Stiftung wird daher auch in Zukunft zu diesen Themen Stellungnahmen veröffentlichen. Sie will auch im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung Themen aufgreifen, die bisher vom Gesetzgeber überhaupt nicht gesehen wurden, so ist beispielsweise das Betreuungsrecht, das vielen weitgehend unbekannt ist, ein wesentlicher Punkt für die Forschung des Forschungsinstituts Seniorenrecht der Kester-Haeusler-Stiftung. Die Betreuung spielt erst dann für Menschen eine Rolle, wenn Sie entweder in der Verwandtschaft, bei den Eltern, bei den Kindern oder persönlich von der Betreuung betroffen sind. Erst dann wird den meisten in Deutschland klar, dass ab dem 18. Lebensjahr keine Stellvertretung durch Ehepartner oder Angehörige es gibt. Hat der ältere Mensch oder auch der jüngere Mensch nicht irgendwie gehandelt, in dem er rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht aufsetzte, dann kommt für diese Person, wenn sie nicht mehr ihren Willen äußernkann oder wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr ihre Angelegenheiten regeln kann, eine Betreuung in Frage. Auch ein Verkehrsunfall, ein plötzliches Unglück, dass zu einem – kann auch sein ein vorübergehender Aufenthalt – im Krankenhaus führt, bedeutet, dass als erstes der Arzt fragt:
„Haben Sie eine Vorsorgevollmacht?“, wenn Angehörige oder Ehepartner sich nach dem Wohlergehen erkundigen wollen. Auch Entscheidungen über die gesundheitliche Behandlung kann der Arzt nicht mit Angehörigen, Ehepartnern oder sonstigen Personen besprechen. Er muss eine Vorsorgevollmacht verlangen, die die betreffende Person bevollmächtigt, den patienten in ärztlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies gilt auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten – beispielsweise gegenüber Bank, Mietern usw.. Dies gilt auch in den Angelegenheiten, die den Aufenthaltsort – beispielsweise in welche Klinik der Betroffene eingewiesen wird, betreffen. Alle diese Fragen, die nur im ganz kleinen Kreis erwähnt werden, können Rechtsunsicherheit bedeuten. Wir wollen hier einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten. Wir wollen aber auch Sie bitten, sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden. Wir können keine Rechtsberatung erteilen, wir können aber allgemein zu Ihren Fragen Stellungnahmen abgeben. Wir bereiten auch jährlich Dokumentationen an die mit der Gesetzgebung befassten Personen und für die Öffentlichkeit vor. Schildern Sie uns Ihre Probleme. Wir danken Ihnen jetzt schon dafür.