Unterhaltsbedarf

Schenkung_1.jpgDer Unterhaltsbedarf der Eltern bestimmt sich nicht nach ihren früheren Einkünften sondern nach den tatsächlichen Verhältnissen im konkreten Zeitpunkt. Dabei ist alles was zum allgemeinen Lebensbedarf benötigt wird zu berücksichtigen, insbesondere Mietkosten, Ernährung und Bekleidung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Das Urteil des BGH vom 19. 2. 2003 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.