Enkelunterhalt: Leistungsfähigkeit der Eltern

Schenkung_1.jpg In einem Fall des OLG Thüringen wurden die Großeltern von ihrer Ex-Schwiegertochter auf Unterhaltszahlung verklagt, da deren unterhaltspflichtige Sohn nicht mehr als 40 Euro monatlich Zahlen könne. Das Gericht entschied, dass eine Unterhaltspflicht der Großeltern erst dann in Betracht kommt, wenn feststeht, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist und die ausschließliche Versorgung und Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil in dessen Interesse ausnahmsweise erforderlich ist, so dass eine Erwerbstätigkeit von ihm nicht erwartet werden kann.

Das Urteil des OLG Thüringen kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.