Unterschied zum Telefonbetrüger

In der Öffentlichkeit wird nicht nur vor Telefonbetrügern, die alte Menschen um ihr
Vermögen bringen, gewarnt. In der Öffentlichkeit wird auch diese Tat als besonders
verächtlich dargestellt. Seit Jahrzehnten erleben wir Erbschleicherfälle und erleben eine
Dreistigkeit, Frechheit und Unverfrorenheit von Erbschleichern, die nicht nachvollziehbar
ist. In unserer Gesellschaft wird nach wie vor dieser Delikt weder von der Politik noch von
der Presse, besonders hoch bewertet. Es ist halt da und man spricht ab und zu darüber.
Geschehen tut nichts. So lange die Erbschleicherei nicht strafbar ist, wird sie weitere
Zuwachsraten haben, zumal die neuen Internetverbindungen neue Möglichkeiten für den
Erbschleicher bieten, um bei seinen rechtswidrigen Vorhaben weiter vorangehen zu können.

Eines muss doch jedem klar sein: Der alte Mensch, der von Telefonbetrügern angerufen wird,
kann den Hörer auflegen. Ein alter Mensch, der von Erbschleichern in perfider Weise
angegangen wird, der merkt dies oft gar nicht und ist oft auch gar nicht aus gesundheitlichen
Gründen in der Lage, die Erbschleicherei zu beenden.