Staatliche Pflegeversicherung – keine Leistung bei Alzheimer

Bestattung_kosten.jpgDie staatliche Pflegeversicherung zahlt, wenn Menschen wegen einer Krankheit oder Behinderung regelmäßig wiederkehrende Alltagsaufgaben wie Ernährung , Körperpflege oder Mobilität nicht mehr ohne erhebliche Hilfe erledigen können. Der Staat leistet allerdings nicht, wenn sie das lediglich aufgrund von altersbedingtem Gedächtnisschwund nicht mehr schaffen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege vollstationär in Pflegeheimen oder zu Hause geleistet wird.

Der Umfang der Unterstützung hängt davon ab, in welche Pflegestufe der Betroffene eingeteilt wird. In Stufe eins braucht er täglich mindestens einmal Hilfe für 45 Minuten für die Grundpflege, also Essen und Körperpflege, und mindestens 1.5 Stunden einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung, also etwa Reinigen der Wohnung und Einkaufen. In Stufe zwei ist mindestens dreimal täglich Hilfe von mindestens drei Stunden nötig, davon für die Grundpflege mindestens zwei Stunden. In Stufe drei brauchen die Pflegefälle ständig Betreuung, mindestens fünf Stunden, davon vier für die Grundpflege.