Grundstücksveräußerung – privat/schriftlich

Bei Grundstücksveräußerungen, die der Vollmachtnehmer und Inhaber einer nicht bei einem Notar verfassten Vorsorgevollmacht vornehmen will, muss vorab bei Erteilung einer Vollmacht darauf geachtet werden, dass die Unterschrift des Vollmachtgebers notariell beglaubigt wird. Die Beglaubigung ist preisgünstig und ermöglicht dem Vollmachtnehmer die Vollmacht zu benutzen als wäre sie notariell beurkundet worden. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht mehr möglich, so muss für die Veräußerung einer Immobilie ein Betreuer bestellt werden. Die Beglaubigung kann bei der Betreuungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen. Sie dauert nur wenige Minuten und der Notar bestätigt somit, dass die Unterschrift durch den Vollmachtgeber erfolgt ist.