Der Heimbeirat

Rente_2.jpgDie Heimbewohner sind berechtigt, in den Angelegenheiten, die ihr Leben im Heim berühren, mitzuwirken. Sie haben daher die Möglichkeit einen Heimbeirat zu wählen, der die Interessenvertretung der Senioren im Altenheim bzw. Altenpflegeheim darstellt. Gewählt wird der Heimbeirat von den Bewohnern in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für zwei Jahre. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Heims können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen der Bewohner, Betreuerinnen und Betreuer, Mitglieder von örtlichen Senioren-Vertretungen und von örtlichen Behindertenorganisationen in den Heimbeirat gewählt werden. Nicht gewählt werden dürfen hingegen solche Personen, die in irgendeiner Weise in Verbindung zum Heimträger, zu den Pflegekassen, zum Sozialhilfeträger oder zur Heimaufsicht stehen, sei es als Beschäftigte, sei es als Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Organs. Ebenfalls nicht wählbar sind Personen, die bei einem anderen Heimträger oder einem Verband von Heimträgern eine Leitungsfunktion innehaben. Wichtig ist, dass der Heimbeirat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht besitzt. Dies bedeutet, dass zwar die Entscheidungsbefugnis beim Heimträger bleibt, dieser und die Heimleitung aber verpflichtet sind, den Heimbeirat über die betreffende Maßnahme rechtzeitig und umfassend zu informieren und die Angelegenheiten vor ihrer Durchführung mit dem Heimbeirat zu erörtern. Anregungen und Bedenken des Heimbeirates müssen dann vom Heimträger in seine Überlegungen und Entscheidungen mit einbezogen werden. Will der Heimträger diesen Anregungen und Bedenken des Heimbeirates aber nicht folgen, dann muss er dies begründen. Der Heimbeirat hat aber das Recht, Anträge zu stellen, um Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erreichen. Außerdem muss er Anregungen oder Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegennehmen und mit der Heimleitung oder mit dem Heimträger über deren Erledigung verhandeln und auf eine Lösung hinwirken. Aber auch das Einleben der neuen Bewohnerinnen und Bewohner in das Heim muss der Heimbeirat fördern, indem er beispielsweise versucht den neuen Bewohner in Veranstaltungen einzubinden.