Die Neuerung beim Wohngeld

Erbschaft_3.jpgSeit dem 01.01.2005 gibt es eine neue Regelung für den Anspruch auf Wohngeld. Demnach erhalten Empfängerinnen und Empfängern von
– Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II,
– Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
– Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
– Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen nach dem
Bundesversorgungsgesetz,
– Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und
– Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich
Empfänger dieser Leistungen gehören,
dann kein Wohngeld, wenn bei der Berechnung der genannten Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.