Die Sitzung des Heimbeirates

Rente_1.jpgDer Heimbeirat, der in Altenheimen für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird, besteht in Heimen mit bis 50 Bewohnerinnen und Bewohnern aus drei Mitgliedern, in Heimen mit 51 bis 150 Bewohnern aus fünf Mitgliedern, in Heimen mit 151 bis 250 Bewohnern aus sieben Mitgliedern und in Heimen mit über 250 Bewohnern besteht aus neun Mitgliedern. Wenn sich nicht genügend Bewohner als Kandidaten bewerben, dann können mit Zustimmung der Heimaufsicht auch weniger Heimbeiratsmitglieder gewählt werden. Die Sitzungen des Heimbeirates selbst sind nicht öffentlich und alle Teilnehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Beschlussfähig ist ein Heimbeirat aber nur dann, wenn in der Sitzung mindestens die Hälfte der Mitglieder des Heimbeirates anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Diese liegt beispielsweise vor, wenn bei sieben Mitgliedern vier Ja-Stimmen gegen drei Nein-Stimmen gegeben sind. Stimmenthaltungen gelten als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit entscheidet immer die Stimme der bzw. des Vorsitzenden.