VORSORGEVOLLMACHT – BANKENVERHALTEN

Manche Banken halten sich im Bereich der Vorsorgevollmacht völlig rechtswidrig. Das rechtswidrige Verhalten zeigt sich dadurch, dass die Banken dem Gesetz zuwider eine notarielle Vorsorgevollmacht oder eine notariell oder durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht verlangen.

Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich sogar entschieden, dass eine Bank, die ein derartig rechtswidriges Verhalten zeigt, hierfür Schadensersatz leisten muss.