Grober Behandlungsfehler

med_2.jpgGrundsätzlich muss der Betroffene beweisen, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, der auch zu einem Schaden geführt hat. Bei einem groben Behandlungsfehler muss der Patient zwar das Vorliegen des Behandlungsfehlers darlegen, aber nicht mehr den dadurch verursachten Schaden, dieser wird widerleglich vermutet. Ein Behandlungsfehler ist grob, wenn eindeutig gegen anerkannte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wird und dadurch ein Fehler begangen wird, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr nachvollziehbar ist.

Das Urteil des OLG Brandenburg vom 29.05.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.