Verkennung eines drohenden Schlaganfalls

med_2.jpgDie Rechtssprechung hat angesichts der Schwierigkeit einer zutreffenden Diagnose eine eher zurückhaltende Linie bei der Annahme eines Behandlungsfehlers.

So ist die Verkennung eines drohenden Schlaganfalls nicht als Diagnosefehler gewertet worden, wenn zum Vorstellungszeitpunkt keine ausreichenden Anknüpfungspunkte für die fundierte Verdachtsdiagnose eines Schlaganfalls und für die sofortige Einweisung in eine Klinik vorlagen. Dies gilt nur, wenn die beweisbelastete Partei nicht nachweisen kann, dass ihr konkrete Beschwerden oder körperliche Beeiträchtigungen bei einer schnelleren Klinikeinweisung erspart worden wären.

Das Urteil des OLG München vom 06.06.2007 kann bei Interesse unter sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.