Voraussetzungen für die Gewährung vollstationärer Krankenhausbehandlung

erstehilfe.jpgDie Krankenkasse muss die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes nicht zahlen, wenn nach den medizinischen Erfordernissen eine ambulante Behandlung ausreicht. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss.

Der Beschluss des Bundessozialgerichts kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.