Rechte und Pflichten von Angehörigen

Bestattung_1.jpgDa in Deutschland die Pflicht besteht, einen Bestatter einzuschalten, können Angehörige nicht alles selbst in die Hand nehmen. Insbesondere dürfen Angehörige in der Regel nicht den Transport, die Einsargung, die Überführung des Verstorbenen oder die Verwahrung bis zur Bestattung durchführen. Dennoch können bestimmte Tätigkeiten von den Angehörigen übernommen werden:
Waschen und Herrichten des Verstorbenen,
Ankleiden des Verstorbenen bei Erdbestattungen,
Behördengänge,
Organisation der Bestattung und
Zeitungsanzeigen, Trauerkarten, Danksagungen.