Die Anweisungen für die Bestattung

Bestattung_2.jpgOft werden die Wünsche, wie oder wo man bestattet werden möchte, in einem Testament festgehalten. Dies ist aber nicht sehr sinnvoll, da bis zur Testamentseröffnung mehrere Wochen vergehen können und es daher den Angehörigen kaum mehr möglich sein wird, den Bestattungswunsch zu erfüllen. Es ist daher sinnvoll, dass in der Vorsorgevollmacht nicht nur die Vollmacht erteilt wird, dass der Bevollmächtigte die Bestattung durchzuführen hat, es sollte auch im so genannten Grundvertrag geregelt werden, wie und wo die Bestattung statt findet. So kann man insbesondere die Art der Bestattung (Feuer-, Erd- oder Seebestattung, anonyme Bestattung oder im engsten Freundes- und Familienkreis) und Weise (mit oder ohne Trauergottesdienst, mit oder ohne Aufbahrung) festgelegt werden. Man kann aber auch ganz bestimmte Anweisungen in diesem Vertrag regeln, die mit der Bestattung und dem Tod zusammenhängen. Beispielsweise kann bereits die Todesanzeige oder die Beschriftung des Grabsteines geregelt werden.