Wenn die Angehörigen eine Bestattung ausrichten, dann kommen die folgenden Gebühren und Leistungen auf sie zu, die sie erstatten müssen:
– Die Bestattungsgrundgebühr,
– Die Grabnutzungsgebühren,
– Die Einäscherung und Urnenbeisetzung,
– Die Benutzung der Friedhofseinrichtungen,
– Die Gebühren für Behörden und Kirche,
– Die Aufbewahrungsgebühren und
– Die Überführungskosten
Zudem fallen noch sonstige Kosten für
– Den Sarg und ggf. Urne, Bestattungsurne, Seeurne
– Den Blumenschmuck
– Die Trauerdrucksachen und
– Die Redner, Träger und musikalische Umrahmung an.