Angemessene Kosten einer Beerdigung nach Tod des Betreuten

Eine Behörde, die eine Bestattung veranlasst, weil keiner der Angehörigen des Verstorbenen dafür sorgt, kann nur eingeschränkten Kostenersatz verlangen.Die bestattungspflichtigen Angehörigen müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nur die Kosten erstatten, die für die Bestattung selbst notwendig waren, die Kosten einer Trauerfeier müssen sie nicht tragen.

Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)