Eine Behörde, die eine Bestattung veranlasst, weil keiner der Angehörigen des Verstorbenen dafür sorgt, kann nur eingeschränkten Kostenersatz verlangen.Die bestattungspflichtigen Angehörigen müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nur die Kosten erstatten, die für die Bestattung selbst notwendig waren, die Kosten einer Trauerfeier müssen sie nicht tragen.
Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)