Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Heimgesetzes (HeimG) zuständig. Die gesetzlichen Aufgaben der Heimaufsicht umfassen die Information und Beratung sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und deren Angehörige sowie der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen. Diese Aufgabe umfasst beispielsweise Fragen zur Heimordnung oder zur Tagesstrukturierung. Außerdem ist es auch Aufgabe der Heimaufsicht, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen, Gefahren abzuwenden und die Qualität der Heime zu sichern. Daher erfolgt eine Überprüfung der Heime jährlich oder aufgrund von Beschwerden in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Pflegekassen. Die Heimaufsicht überprüft beispielsweise die baulichen Anforderungen eines Hauses, die Personalsituation, die Sicherstellung der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, das Verhältnis von Entgelt und Leistungen, die Heimverträge und die Aufbewahrung und Verwaltung von Bargeld, Taschengeld und Wertgegenständen. Die Heimaufsichtsbehörden sind je nach Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. Die Heimaufsichtsbehörde für das Land Berlin ist beispielsweise das Landesamt für Gesundheit und Soziales. In Bayern obliegt die Heimaufsicht den Kreisverwaltungsbehörden, den Landratsämter bzw. den kreisfreien Städten. In München ist die Heimaufsicht daher das Kreisverwaltungsreferat und das Landratsamt, in Ingolstadt die Stadt Ingolstadt. Die zuständige Heimaufsicht muss aber immer im Heimvertrag bezeichnet werden.