Obhutspflichten von Pflegeheimbetreuern

Verletzungen von Obhutspflichten in einem Pflegeheim sind grundsätzlich vom Geschädigten zu beweisen. Die Obhutspflichten sind weiterhin auf Maßnahmen begrenzt, die einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand verwirklicht werden können. Als Maßstaben gelten das erforderliche sowie das für die Heimbewohner, aber auch das Pflegepersonal Zumutbare. Besonders beachtet werden muss weiterhin die menschliche Würde der Bewohner.  Etwas anderes gilt jedoch in einer Gefahrensituation. Hier sind die Obhutspflichten gesteigert.