Postsperre durch Betreuungsbeschluss

Viele Gerichte ordnen eine Postkontrolle durch den Betreuer an, mit dem Argument, dass ansonsten der Betreuer nicht ordnungsgemäß arbeiten kann. Diese Postsperre dürfte nach Ansicht des Unterzeichners verfassungswidrig sein, da sie in den uns bekannten zahlreichen Fällen ohne Begründung angeordnet wurde und auch sich gegen den Anwalt richtet, der den Betreuten vertritt. Die Postsperre führt, soweit sie ohne Begründung und automatisch angeordnet wurde zu einem unerträglichen Verletzung elementarer Menschenrechte. Zu diesem Thema liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfssungsbeschwerde vor.