Volle Vergütung für Berufsbetreuer für den laufenden und den seiner Entlassung folgenden Monat, § 5Abs. 5 VBVG.
Dies soll ein Anreiz für Berufsbetreuer sein für die Abgabe von Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer, wenn eine bislang beruflich geführte Betreuung nach Abarbeiten der größten Probleme so einfach geworden ist, dass sie nunmehr auch von einem ehrenamtlichen Betreuer geführt werden kann.
Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)