Vorlage von Kontoauszügen des Betreuten für Beantragung von Arbeitslosengeld II

Beantragt der Betreuer für den Betreuten Arbeitslosengeld II, so muss er auf Verlangen die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen.Diese müssen vollständig sein und es dürfen nicht unter Berufung auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betreuten Schwärzungen vorgenommen werden. Die Angaben auf den Kontoauszügen sind geeignet, Aufschluss über die finanziellen Verhältnisse des Betreuten zu geben und die Bedürftigkeit zu  beurteilen. Dies sei nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg nicht zu beanstanden, da der Staat nur solchen Personen steuerfinanzierte Leistungen gewähren will, die wirklich bedürftig und bereit sind, entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)