Die Ernennung eines Ersatzbevollmächtigten ist ratsam, um zu gewährleisten, dass der Betroffenen weiterhin nach seinem Willen vertreten wird, wenn der erste Bevollmächtigte ausscheidet oder unzuverlässig wird.
Die Ernennung eines Ersatzbevollmächtigten ist ratsam, um zu gewährleisten, dass der Betroffenen weiterhin nach seinem Willen vertreten wird, wenn der erste Bevollmächtigte ausscheidet oder unzuverlässig wird.