Notwendigkeit einer Betreuungseinrichtung trotz Erteilung einer Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht.jpgBei der von einer Seniorin erteilten Vorsorgevollmacht sind Zweifel aufgekommen, ob sie bei Erteilung überhaupt noch geschäftsfähig war.

Das Gericht hat entschieden, dass in diesem Fall eine Betreuungseinrichtung nicht wegen der Vorsorgevollmacht entbehrlich. Eine Betreuungseinrichtung ist auch dann erforderlich, wennder Bevollmächtigte offensichtlich nicht im Interesse des Betroffenen handelt. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Bevollmächtigte Vermögenswerte des Betroffenen für eigene Zwecke verwendet.

Das Urteil des AG Hildesheim vom 05.12.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.