Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, soweit der Betroffene seine Angelegenheiten genauso gut mit Hilfe eines Bevollmächtigten ausführen lassen kann. Die Vorsorgevollmacht bietet eine Absicherung für den Fall, dass man zu einem späteren Zeitpunkt keine wirksamen Willenserklärungen mehr abgeben kann. Dies ist insbesondere wichtig für die Gesundheitsfürsorge. Nicht einmal der Ehepartner kann bei plötzlicher Geschäftsunfähigkeit anstelle des Betroffenen handeln ohne eine erteilte Vollmacht.