Umfang der Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht.jpgDie Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten die Möglichkeit zur Führung von Rechtsgeschäften für den geschäftsunfähigen Vollmachtgeber, in Krankenakten Einsicht zu nehmen, er kann in den ihn anvertrauten Bereichen vollumfänglich Auskunft und Beratung verlangen. Er kann weiterhin die Befugnis erhalten sich um die Wohnungsangelegenheiten des Betroffenen zu kümmern. Auch die Zustimmung oder der Abbruch von Lebenserhaltenden Behandlungsmaßnahmen können von der Vorsorgevollmacht gedeckt sein und sogar die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnehmen. Der Bevollmächtigte ist gem. der Neuregelung des § 51 ZPO im Zivilprozess der gesetzliche Vertreter des Vollmachtgebers.