Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der wegen seines Alters diskriminiert wird, auch dann ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zusteht, wenn er von dem Arbeitgeber eingestellt wird. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: