Bestattungspflicht des geschäftsunfähigen überlebenden Ehepartners?

Eine Bestattungspflicht (und damit die Kostenübernahme der Bestattung) gilt für den überlebenden Ehepartner dann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayBestV nicht, wenn dieser nicht geschäftsfähig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob für den geschäftsunfähigen überlebenden Ehepartner ein Betreuer bestellt wurde oder nicht. Verantwortlich für die Kostenübernahme sind in solchen Fällen die anderen Angehörigen. Bei den im […..]
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Beerdigungskosten

Eine interessante Entscheidung hat das OVG Nordrhein-Westfalen getroffen. Danach trägt die Kosten derjenige, der die Beerdigung beauftragt hat. Die Entscheidung wird damit begründet, dass, wenn jemand bei einer Gemeinde eine Beerdigung in Auftrag gibt, dann ist er auch der Kostenträger, da das Vertragsverhältnis ja auch mit ihm zustande kommt.  

Grabpflegekosten

Grabpflegekosten sind nicht Kosten der Beerdigung gem. § 1968 BGB. Dies hat das OLG Köln entsprechend der herrschenden Meinung entschieden. Nur die erstmalige Herstellung einer Grabstätte zählt hierzu. Die erstmalige Herstellung der Grabstätte bildet den Abschluss der Beerdigung. Es gibt keine rechtliche Pflicht für die Erben dann später das Grab zu pflegen. Es ergibt sich auch nicht daraus, dass die […..]
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Umbettung durch „nächste Angehörige“

Der nächste Angehörige muss die Umbettung beantragen, hierzu zählen sowohl die Kinder als auch der Ehegatte des Verstorbenen. Die zuständige Behörde prüft dann ob diese zu genehmigen ist. Je nach Bundesland müssen noch weitere Behörden zustimmen. Der Antragsteller muss eine neue Grabstätte nachweisen.

Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

Das Landessozialgericht Baden- Württemberg hatte kürzlich über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Kläger war von der Erblasserin als Alleinerbe in einem Testament eingesetzt worden. In dem Testament hatte die Klägerin weiterhin bestimmt, dass der Kläger die Unkosten der Beerdigung zu tragen habe und das Grab pflegen müsse.  Die Erblasserin hatte dem Kläger auch eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht auch über […..]
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Beerdigungskosten

Eine Verpflichtung des Erben zur Übernahme der Kosten der Beerdigung ergibt sich aus § 1968 BGB. Möglich ist jedoch auch eine Verpflichtung auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften, wie beispielsweise auf Grundlage des SeemannsG. Möglich ist auch, dass der Erblasser mit einer dritten Person einen Vertrag geschlossen hat.

Die Umbettung

Vor dem Ablauf der Ruhezeit (in der Regel 25 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen) dürfen aufgrund der Totenruhe Leichen und Urnen nur dann umgebettet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Bei dieser

Der Grabpflegevertrag

Es besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten einen so genannten Grabpflegevertrag mit einer Friedhofsgärtner – Genossenschaft zu schließen. Durch diesen Vertrag kann man die Art, den Umfang und

Die Sterbegeldversicherung

Da die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1.Januar 2004 aufgrund der Gesundheitsreform kein Sterbegeld mehr für ihre Mitglieder zahlen, bieten inzwischen zahlreiche Versicherungen die so genannte Sterbegeldversicherung an.

Die Ruhezeit

Unter dem Begriff Ruhezeit bzw. Ruhefrist versteht man eine vom Gesetzgeber vorgegebene Zeitspanne, in der eine Grabstelle oder Urnengrabstelle nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf. Bei Erdbestattungen

Das Sterbegeld

Unter Sterbegeld versteht man eine Geldleistung, die die Kosten der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Bis Anfang 2004 bestand ein Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von 525 Euro, wenn der Verstorbene

Die Feuerbestattung

Der Anteil an Feuerbestattung beträgt derzeit rund 30 % und steigt stetig. Grund dafür ist überwiegend die finanzielle Seite, da die Kosten für eine Feuerbestattung in der Regel niedriger sind, als bei

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