Immer wieder erleben wir in fast jedem Betreuungsbeschluss den ein Gericht erlässt, dass der Betreute auch einen Beschluss erhält mit dem Vermerk auch für Post. Dies bedeutet, dass der Betreute keine Post mehr erhält. Wir halten diese Regelung für verfassungswidrig. Der Betreute bekommt auch nicht Abschriften der Post, die dann ab diesem Zeitpunkt an den Betreuer geschickt wird. Wir haben […..]
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