Eine ganz wichtige Entscheidung hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 18.01.2016 (1 U 138/16) getroffen. Ein Miterbe hatte die Vorsorgevollmachten der anderen Miterben widerrufen. Die anderen Miterben wurden durch das Testament Erben. Die anderen Miterben waren auch alle Bevollmächtigte der Vorsorgevollmacht, dies zur Erläuterung. Der Miterbe, der widerrufen hatte, teilte dies der Bank, die das Konto des Verstorbenen führte […..]
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