Steuerhinterziehung

Der Miterbe der wusste, dass der demenzkranke Erblasser eine Steuerhinterziehung begangen hat, weil er nicht mehr in der Lage war eine richtige Steuererklärung abzugeben, macht sich ebenfalls strafbar. Die Steuerschuld ist eine Nachlassverbindlichkeit nach §§ 1967 BGB, 45 Abs. I Nr. 1 AO. Ein Miterbe, der von der Steuerhinterziehung weiß, begeht dann in so einem Fall selbst nach § 153 […..]
Weiterlesen >

Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter bei Tod des Mieters

Sind dem Vermieter bei Tod des Mieters die Erben unbekannt, so hat der Vermieter die Möglichkeit, beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft mit dem Aufgabenkreis „Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses“ zu beantragen. Ob der Erbe unbekannt ist im Sinne des § 1960 BGB, bestimmt sich im Übrigen nach der  Sicht des Gläubigers, also in diesem Fall nach der Sicht des Vermieters. OLG […..]
Weiterlesen >

Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche

Wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe ist, so kann er Rechte gegenüber dem Erben geltend machen. Er kann vom Erben verlangen, dass er Auskunft über den Bestand des Nachlasses, wie auch Informationen über den Wert des Nachlasses bekommt. Ferner hat er das Recht, all die Kosten, die hierbei anfallen, dem Nachlass zur Last zu legen.

Wertberechnung für ein Landgut als Teil des Nachlasses – Ertragswert oder Verkehrswert?

Ist in einer letzwilligen Verfügung ein Vermächtnis angeordnet, das sich auf einen in der Höhe bestimmten Anteil am gesamten Nachlass beläuft, so hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung dieses Wertes in Geld. Im Rahmen einer Streitigkeit über die Höhe eines solchen Vermächtnisanspruches hatte das OLG München darüber zu entscheiden, ob der zu einem Nachlass gehörende […..]
Weiterlesen >

Quotentheorie beim Ausschlagungsrecht

Der Kläger war in dem Testament des Erblassers als Erbe eingesetzt. Die Erbschaft war jedoch zugunsten des Beklagten mit einem Vermächtnis und einer Testamentsvollstreckung belastet. Das Testament wurde am 12.07.2006 eröffnet. Der Kläger hatte die Erbschaft im Sinne des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB am 10.08.2007 ausgeschlagen.

Das Behindertentestament

Wenn Eltern ihr behindertes Kind in einer letztwilligen Verfügung bedenken möchten, müssen sie etwaige Ansprüche des Kindes auf Sozialleistungen mitberücksichtigen. Denn staatliche Unterstützung erhält nur, wer eine entsprechende finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Erlangt nun das Kind durch die Erbschaft Vermögenswerte, können Sozialleistungen solange verweigert werden, bis das betreffende Vermögen für die Lebensführung verwendet und verbraucht worden ist. Das Ziel der […..]
Weiterlesen >

Vertragliche Aufhebung eines Zuwendungsverzichts

Kann der Erblasser den Rechtszustand, der vor dem Zuwendungsverzicht bestanden hat, durch Verfügung von Todes wegen nicht wieder vollständig herstellen,  so kann der Zuwendungsverzicht durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden. Der BGH hat über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Verzicht auf eine bereits bindend gewordene Zuwendung

Wurde von einem Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet oder wurde zwischen Erblasser und Erben ein Erbvertrag geschlossen und ist nunmehr die darin enthaltenen Verfügung bereits bindend geworden, so kann der Erblasser in der Regel nicht mehr frei testieren. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Vermächtnisnehmer oder der potentielle Erbe bereit ist, auf seine testamentarische oder erbvertragliche Zuwendung zu verzichten.

Pflichtteilsverzicht

Im Gegensatz zu Erbverzichten kommen die Pflichtteilsverzichte in der Praxis häufig vor. Insbesondere bei Betriebs- und Unternehmensnachfolge, bei Teilungsanordnungen, im Rahmen von Eheverträgen, aber auch bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen findet man Pflichtteilsverzichte. Am häufigsten erklären hierbei Kinder gegenüber ihren Eltern den Pflichtteilsverzicht.

Erbverzicht

Der reine Erbverzicht, wie er in § 2346 Abs. 1 BGB geregelt ist, spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Er wird selten vereinbart. Ausschlaggebend hierfür ist, dass im Falle eines Erbverzichts im Sinne des § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende und sein ganzer Stamm als gesetzliche Erben wegfallen. Der Verzichtende und sein Stamm werden also so behandelt, als […..]
Weiterlesen >

Jastrow´sche Klausel

Eine bekannte Pflichtklausel ist die sog. Jastrow´sche Klausel. Mit der Jastrow´schen Klausel haben die Erblasser beim gemeinschaftlichem Testament die Möglichkeit zwei Anordnungen zu treffen.

Pflichtteilsklauseln

Um zu verhindern, dass die Erben gegen den im Testament zum Ausdruck gebrachten letzten Willen vorgehen oder diesem zuwiderhandeln, haben Erblasser die Möglichkeit sogenannte Pflichtteilsklauseln (Verwirkungsklauseln, Strafklauseln) in das Testament mit aufzunehmen.

Nächste Seite »