Grabpflegevertrag durch Angehörige

Zuständig für die Grabpflege ist zunächst der Nutzungsberechtigte, also die Person, die die Grabstätte gekauft hat. Wenn der Erblasser selbst das Grab erworben hat, geht das Nutzungsrecht auf seine Erben über. Ob die Erben nach der Beerdigung weiterhin zur Grabpflege verpflichtet sind, wird unterschiedlich beurteilt. Die herrschende Meinung verneint eine solche Verpflichtung. Die Erben können das Nutzungsrecht an dritte Personen […..]
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Grabpflegekosten

Grabpflegekosten sind nicht Kosten der Beerdigung gem. § 1968 BGB. Dies hat das OLG Köln entsprechend der herrschenden Meinung entschieden. Nur die erstmalige Herstellung einer Grabstätte zählt hierzu. Die erstmalige Herstellung der Grabstätte bildet den Abschluss der Beerdigung. Es gibt keine rechtliche Pflicht für die Erben dann später das Grab zu pflegen. Es ergibt sich auch nicht daraus, dass die […..]
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