Gerade viele Senioren lassen sich auf sog. "Kaffeefahrten" ein, da sie wegen ihrer niedrigen Renten und aufgrund der altersbedingten gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, eine solche Reise selbst zu unternehmen.
Gerade viele Senioren lassen sich auf sog. "Kaffeefahrten" ein, da sie wegen ihrer niedrigen Renten und aufgrund der altersbedingten gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, eine solche Reise selbst zu unternehmen.
Bei einer Tagesfahrt z.B. mit dem Bus in den Schwarzwald wird der Teilnehmer durch das Reiserecht geschützt. Auch wenn der Ausflug "nur" 20 € kostet, muss sich der Teilnehmer nicht alles bieten lassen.
Häufig wird die Sorge gerade älterer Menschen um die Gesundheit ausgenutzt indem ein Wundermittel für alle Sorgen versprochen wird. So gibt es Fälle, in dem ein Mittel gegen Krebs verkauft worden ist.
Eine Kaffeefahrt ist immer mit einer Verkaufsveranstaltung verbunden. Dabei ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Produkte halten, was versprochen wird.
Wer sich bei einer Kaffeefahrt zu einem Kauf hat hinreißen lassen, danach den Kauf aber bereut, braucht nicht zu verzagen, er kann sich vom Vertrag lösen.
Ein deutsches Ehepaar hat im Türkeiurlaub an einer von ihrem Reiseveranstalter organisierten Kaffeefahrt; zu einer Teppichknüftzentrale teilgenommen, wobei sie einen Kaufvertrag ohne Widerrufsbelehrung in Höhe von 45.000 € über 2 Perserteppiche abgeschlossen haben
Eine Seniorin erhielt ein Schreiben tituliert als "Gewinn-Benachrichtigung", wonach sie an einer Kaffeefahrt mitmachen muss, um einen Gewinn in Höhe von 1.500 € ausgezahlt zu bekommen.