Um festzustellen, ob das deutsche Reiserecht anzuwenden ist, muss zwischen einem reinen Beförderungsvertrag und einem Reisevertrag bei einer Kreuzfahrt unterschieden werden. Sie müssen sich dabei klar werden, was genau bei der Schiffsreise geschuldet wird. So ist auch dann eine Überfahrt mit einer Fähre nichts zwangsläufig eine „Kreuzfahrt“, wenn Ihnen eine Kabine gestellt wird. Auf der anderen Seite kann allerdings schon […..]
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