Heimunterbringungskosten

Kann der Leistungsnehmende nicht selbst für seine Heimunterbringungskosten aufkommen, muss entweder ein Verwandter 1. Grades für diese Kosten aufkommen, alternativ der Sotialhilfetäger. Sollte es den Angehörigen nicht möglich sein, für die Heimunterbringungskosten aufzukommen, tritt der Sozialhilfeträger für die Unterbringungskosten ein. Hat der Leistungsberechtigte jedoch  für die Zeit, für die ihm Hilfe gewährt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch geht dieser […..]
Weiterlesen >

Welche Kosten kommen in Abzug, ehe der Selbstbehalt greift?

Der BGH gesteht den Großeltern einen erhöhten Selbstbehalt zu. Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2011) haften sie gar nicht, soweit ihr Nettoeinkommen 1500 Euro monatlich nicht übersteigt. Soweit die Einkünfte der Großeltern über der Selbstbehaltgrenze liegen, muss ihnen die Hälfte des darüber hinausgehenden Vermögens selbst verbleiben. Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Großeltern ist deswegen wichtig zu wissen, welche Aufwendungen […..]
Weiterlesen >

Unterhaltspflicht der Großeltern

Die Großeltern haften nur dann bei Leistungsunfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils, wenn dem anderen Elternteil ausschließlich die Betreuung und nicht auch eine Erwerbstätigkeit zur Deckung des Lebensunterhalts des unterhaltsberechtigten Kindes zugemutet werden kann. Bei der nachrangigen Haftung der Großeltern gilt der Gleichrang von Betreuungs- und Barunterhalt gem. § 1606 III 2 BGB nicht.

Elternunterhalt

Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder kommen dann in Betracht, wenn die Eigenmittel im Alter nicht mehr zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs ausreichen oder wenn die pflegebedürftigen Eltern die hohen Pflegekosten

Unterhaltsbedarf

Der Unterhaltsbedarf der Eltern bestimmt sich nicht nach ihren früheren Einkünften sondern nach den tatsächlichen Verhältnissen im konkreten Zeitpunkt. Dabei ist alles was zum allgemeinen Lebensbedarf benötigt wird zu berücksichtigen