Der BGH gesteht den Großeltern einen erhöhten Selbstbehalt zu. Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2011) haften sie gar nicht, soweit ihr Nettoeinkommen 1500 Euro monatlich nicht übersteigt. Soweit die Einkünfte der Großeltern über der Selbstbehaltgrenze liegen, muss ihnen die Hälfte des darüber hinausgehenden Vermögens selbst verbleiben. Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Großeltern ist deswegen wichtig zu wissen, welche Aufwendungen […..]
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