Es besteht die Gefahr, dass bei dementen Menschen die Versicherungen Schäden nicht übernehmen, die aufgrund der Demenz eingetreten sind. Hat der ältere Mensch beispielsweise den Herd angelassen, weil er vergessen hatte, dass er ihn angestellt hatte, dann gibt es hier schon ein erhebliches versicherungsrechtliches Problem, wenn die Haftung dann nicht gegeben ist, wenn der Verursacher in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt ist. […..]
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