Ein Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters auf Untervermietung einer Wohnung kann unter Umständen dann bestehen, wenn der Mieter den Wunsch hat, nicht alleine in der Wohnung leben zu wollen. Voraussetzung dafür ist ein berechtigtes Interesse des Mieters. Dieses liegt bereits dann vor, wenn vernünftige Gründe dafür sprechen, einen Teil des Wohnraums an einen Dritten (Untermieter) zu überlassen. Dabei sind an […..]
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