Beispiel für das Erbrecht der Erben der ersten Ordnung

Erbschaft_1.jpgErben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Verstorbenen, also seine Kinder, Enkel, Urenkel usw. Sie sind vorrangig vor allen anderen Ordnungen. Näher verwandte Abkömmlinge des Erblassers schließen die entfernteren Abkömmlinge aus. Solange also ein Kind lebt, schließt es seine eigenen Kinder, die Enkel des Erblassers von der Erbfolge aus. Wichtig ist zudem, dass Kinder immer zu gleichen Teilen erben und, sollte es vor dem Erblasser verstorben sein, sein Anteil auf seine eigenen Abkömmlinge übergeht.

Hierzu ein Beispiel:

Der Erblasser ist verwitwet und hat drei Kinder, Karl, Emma und Tim. Von den drei Kindern lebt zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nur noch Tim. Die Tochter Emma ist bereits vorverstorben und hat zwei Kinder, Mark und Susi hinterlassen. Der Sohn Karl ist ebenfalls vorverstorben und hat einen Sohn, Andi hinterlassen. Wenn der Erblasser kein Testamen hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und sieht wie folgt aus:

  • Sohn Tim erhält 1/3. Eventuelle Kinder von ihm werden von der Erbschaft ausgeschlossen, da ihr Vater ihnen vorgeht,
  • die Enkel Mark und Susi müssen sich das 1/3, welches ihrer Mutter Emma zugestanden hätte, teilen und erhalten je 1/6,
  • Enkel Andi muss nicht teilen und erhält das seinem Vater Karl zustehende 1/3. Hätte Andi zwei Geschwister, müsste er mit diesen das 1/3 teilen und jeder von ihnen würde 1/9 bekommen.