Das Erbrecht des geschiedenen Ehegatten

Rente_3.jpgDer geschiedene Ehegatte hat weder ein gesetzliches Erbrecht, noch hat er ein Recht auf den so genannten „Voraus“ (Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke). Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt das Erbrecht des Ehegatten auch beim Tod des Erblassers vor einer rechtskräftigen Scheidung. Zum einen müssen hierfür zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben sein und zum anderen muss der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt haben. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte.