Eine Anerkennung eines Testamentes durch Behörden im Ausland ist auch dann nicht selbstverständlich, wenn es in der entsprechenden Landessprache verfasst wurde. Daher stehen Auswanderer und Erblasser mit Vermögen im Ausland oft vor Problemen, da in anderen Ländern für die Anerkennung eines Testaments andere Vorschriften existieren. In Deutschland kann ein Testament grundsätzlich handschriftliches oder durch eine notarielle Beurkundung errichtet werden. In Florida/USA gibt es aber beispielsweise eine Formvorschrift, die das Vorhandensein von zwei Zeugen bei der Testamentserrichtung voraussetzt. Es gibt aber auch Länder in denen Formverbote bestehen können. So können französische Eheleute zum Beispiel kein gemeinschaftliches Testament errichten. Wenn man also auswandern möchte und zuvor sein Testament in Deutschland errichtet hat, oder Vermögen im Ausland hat, sollte man sich informieren, ob das Testament auch im Auswanderungsland anerkannt wird. Deutschland hat zum Beispiel mit anderen Ländern, wie Belgien, Dänemark, Frankreich, England, Italien und Österreich vertraglich geeinigt, dass dort notariell beglaubigte Testamente anerkannt werden. Zur Vereinfachung und Harmonisierung dieser unterschiedlichen Vorschriften hat aber eine Vielzahl von Ländern (unter anderem Deutschland) das "Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht" unterzeichnet. Dieses Übereinkommen führt in den meisten Fällen zu einem formwirksamen Testament, wenn die Formerfordernisse eines der nachfolgenden Rechte erfüllt sind:
– das Heimatrecht des Erblassers im Zeitpunkt der Verfügung oder im Zeitpunkt des Todes,
– das Recht des Ortes der Errichtung der letztwilligen Verfügung,
– Recht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers im Zeitpunkt der
Verfügung oder im Zeitpunkt des Todes,
– das Recht des Lageortes hinsichtlich unbeweglichen Vermögens oder
– das tatsächliche oder hypothetische Erbstatut im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen
Verfügung.
Die Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, findet man unter der Internetseite der Haager Konferenz. Das Verfahren, durch welches nach dem Übereinkommen die Echtheit ausländischer Testamente nachgewiesen werden soll, nennt sich Apostille und ist nichts anderes, als dass ein Stempel auf das Testament gesetzt wird.